Realsteuerhebesätze21.06.2010
Auch die Gemeinde Altenbuch ist von den Auswirkungen der
Wirtschaftskrise unmittelbar durch die erhebliche Reduzierung der staatlichen Zuweisungen aus der Einkommenssteuerbeteiligung und den Schlüsselzuweisungen betroffen.
Wie aus der Presse ersichtlich, haben bereits viele Kreisgemeinden hierauf mit einer Erhöhung ihrer Realsteuerhebesätze reagieren müssen.
Auch die Gemeinde Altenbuch kommt um eine Erhöhung ihrer Hebesätze nicht herum.
Der Gemeinderat von Altenbuch hat mir Beschluss vom 17.06.2010 die Hebesätze wie folgt geändert:
Grundsteuer A 360 v.H. bisher 340 v.H. = Erhöhung um 5,9 %
Grundsteuer B 360 v.H. bisher 330 v.H. = Erhöhung um 9,1 %
Gewerbesteuer 360 v.H. bisher 315 v.H. = Erhöhung um 14,3 %
Die Hebesätze gelten rückwirkend zum 01.01.2010.
Alle Steuerpflichtigen erhalten über die Änderung ihrer jeweiligen Grund- bzw. Gewerbesteuer bis voraussichtlich Ende Juli einen neuen Steuerbescheid.


